Die Teilnehmenden nutzen die zeitlich festgelegten Ruhephasen am Samstag, den 1.3. von 8.00-12.00 Uhr und von 18.30-19.30 Uhr, sowie am Sonntag, den 2.3. von 8.00-12.00 Uhr und von 16.30-17.30 Uhr in eigener Verantwortung für Schlafen, Essen, Trinken, Physiotherapie, Toilettengänge und Ähnliches. 30 Minuten vor den Shows wirst Du in der Maske für Deinen Auftritt vorbereitet.
Zusätzlich zu den festen Ruhephasen sind bis zu 2 Stunden individuelle Auszeit erlaubt. Diese können vom medizinischen Fachpersonal verordnet werden oder selbstständig in Anspruch genommen werden. Du wirst disqualifiziert, wenn Du insgesamt mehr als 2 Stunden persönliche Auszeit in Anspruch nimmst oder in Anspruch nehmen musst.
7. Wichtige Teilnahmevoraussetzungen
a) Volljährigkeit
Zum Langstreckenwettbewerb zugelassen bist Du, wenn Du zum Zeitpunkt der Anmeldung mindestens 18 Jahre alt bist.
b) Achtsame Vorbereitung
Die Teilnehmenden bestätigen bei der Anmeldung zum Wettbewerb, dass sie sich in ausreichendem Maße auf die Herausforderung der Veranstaltung vorbereitet haben. Zur Vorbereitung ausdrücklich empfohlen ist Ausdauertraining, das den physischen und psychischen Belastungen des Tanzmarathon nahekommt (z.B. 100 km Marsch, Laufen, Joggen, nachts wachbleiben).
c) Körperliche Voraussetzungen
Die „48 Stunden von Augsburg“ sind Extremsport. Die Ansprüche an Deine körperliche und psychische Ausdauer sind enorm. Deshalb müssen wir Dich bitten, vor Deiner Teilnahme ein aktuelles medizinisches Attest („Sportattest“) zu besorgen, das Dir eine für die Veranstaltung ausreichende körperliche Fitness, insbesondere der kardiovaskulären Ausdauer bescheinigt. Die Vorlage des Sportattests ist Voraussetzung für die Teilnahme am Langstreckenwettbewerb. Es liegt in Deiner Verantwortung es rechtzeitig und auf eigene Kosten bei einem zugelassenen Hausarzt Deines Vertrauens zu besorgen. Das Sportattest muss zwingend die Beantwortung eines Fragebogens zu möglichen bestehenden Erkrankungen von Herz, Kreislauf oder Lunge (z.B. PAPS-Test) sowie den Nachweis der Durchführung eines kardiovaskulären Belastungs-EKGs enthalten, bei dem Du über eine Dauer von 3 Minuten 150 kW erreicht hast. Das Sportattest muss von einem zugelassenen Hausarzt ausgestellt sein und vom 20.1. bis 24.1.2025 als PDF beim Veranstalter eingereicht werden. Das Attest darf bei der Einreichung nicht älter als 2 Wochen sein. Bitte bring Dein Attest auch zum medizinischen Check-in am 28.2. in Brechts Kraftklub mit. Ohne Attest ist eine Zulassung zum Langstreckenwettbewerb nicht möglich.
d) Sicherstellung der körperlichen Leistungsfähigkeit während des Wettbewerbs
Nicht immer werden körperliche Warnsignale rechtzeitig wahrgenommen. Schon gar nicht, wenn man sich über 48 Stunden in Ekstase tanzt. Wir wollen mit den Teilnehmenden gemeinsam sicherstellen, dass alle während des Marathons in ausreichender physischer Verfassung sind, um weiter zu tanzen.
Die Regenerationszeit während des Tanzmarathons ist beschränkt. Neben festen Ruhephasen obliegt es Dir oder dem medizinischen Fachpersonal vor Ort, einzuschätzen, ob Du noch weitermachen kannst oder ob Du eine Pause brauchst. Jeder Körper erholt sich anders. Bitte finde vorab heraus, auf welche Weise Dein Körper am besten und am schnellsten regeneriert, so dass Du die Pausen optimal nutzen kannst. Dabei hilft Dir auch die verpflichtende Teilnahme am tanzmedizinischen Coaching im Januar 2025. Der Termin findet per Video-Call statt und wird vorab von uns bekannt gegeben.
Alle, die am Langstreckenwettbewerb teilnehmen wollen, müssen sich während der Veranstaltung regelmäßigen medizinischen Check-Ups unterziehen. Die Check-Ups umfassen: ein Monitoring Deiner Herzfrequenz, Deines Blutdrucks, Deines Bewusstseinszustandes und Deines Hydrierungszustandes. Mit Deiner Anmeldung erklärst du Dich damit einverstanden, den Anweisungen des medizinischen Personals zu jeder Zeit vollumfänglich Folge zu leisten.
e) Teilnahme an medizinischen Check-ups während des Wettbewerbs
Um für den Langstreckenwettbewerb zugelassen zu werden, benötigst Du ein aktuelles sportmedizinisches Attest. Du musst im Februar an einem tanzmedizinischen Coaching teilnehmen (Termin wird von uns bekannt gegeben). Zusätzlich dazu führt das medizinische Fachpersonal vor Ort während der Veranstaltung regelmäßige medizinische Kontrollen durch. Die Check-ups umfassen: ein Monitoring Deiner Herzfrequenz, Deines Blutdrucks, Deines Bewusstseinszustandes und Deines Hydrierungszustandes. Darüber hinaus können stichprobenhaft Drogentests durchgeführt werden. Alle medizinischen Untersuchungsergebnisse unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Die regelmäßigen medizinischen Check-ups durch das Fachpersonal werden Dir nicht auf Deine persönliche Auszeit angerechnet.
8. Teilnahmeregeln
Beim Tanzmarathon kannst Du zwischen vier Teilnahme-Optionen auswählen:
a) Allgemein
- Teilnehmende im Langstreckenwettbewerb sind vor, während und nach der Veranstaltung für ihre Gesundheit selbst verantwortlich.
- Rauchen, sowie der Konsum von Drogen sind am Veranstaltungsort nicht erlaubt.
b) Vor dem Wettbewerb
- Voraussetzung für die Teilnahme am Langstreckenwettbewerb ist die fristgerechte Registrierung auf brechtfestival.de.
- Zur Anmeldung zugelassen sind registrierte Tanzende, die ihre Eignung zur Teilnahme am Langstreckenwettbewerb bis zum 24.1.2025 durch die Vorlage eines aktuellen sportmedizinischen Attests nachweisen können und am verbindlichen tanzmedizinischen Coaching im Februar 2025 teilgenommen haben. Das Attest darf bei der Einreichung nicht älter als 2 Wochen sein.
- Teilnehmende im Langstreckenwettbewerb müssen am 28.2.2025 um 16.00 Uhr zum medizinischen Check-in am Veranstaltungsort erscheinen (Brechts Kraftklub, Langemantelstraße 10) und an der anschließenden Einführung auf der Tanzfläche teilnehmen.
c) Auf der Tanzfläche
- Teilnehmende im Langstreckenwettbewerb müssen am 28.2.2025 um 20.00 Uhr mit ihrer Startnummer auf der Tanzfläche erscheinen.
- Teilnehmende im Langstreckenwettbewerb dürfen den Veranstaltungsort bis zum Ende der Veranstaltung (2.3.2025, 20.00 Uhr) nicht verlassen.
- Teilnehmende im Langstreckenwettbewerb müssen sich selbstständig aufrecht auf der Tanzfläche innerhalb der ausgewiesenen Zone rhythmisch zur Musik bewegen.[2]
- Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmenden zur Teilnahme an medizinischen Check-ups und stichprobenartigen Drogentests einverstanden.
- Teilnehmende im Langstreckenwettbewerb dürfen ihre Startnummer nicht mit einer anderen Person teilen oder tauschen.
- Teilnehmende im Langstreckenwettbewerb sind während der Dauer des Wettbewerbs auf sich selbst gestellt. Das Mitbringen einer Begleitperson ist nicht gestattet. Begleitpersonen müssen für den jeweiligen Veranstaltungsabschnitt ein Eintrittsticket lösen.
- Ein ausgewogenes Angebot an Speisen und Getränken wird gestellt. Mitgebrachte Speisen und Getränke müssen angemeldet werden. Ihr Verzehr auf der Tanzfläche und in den Ruhephasen wird in Absprache mit der medizinischen Aufsicht und der künstlerischen Leitung organisiert.
- Der Verzehr von Alkohol ist während des gesamten Langstreckenwettbewerbs untersagt. Der Nachweis alkoholischer Getränke führt zur Disqualifikation (stichprobenartige Drogentests)
- Für Teilnehmende des Langstreckenwettbewerbs gelten die medizinisch festgelegten Ruhephasen ( Sprungpunkt Ruhephasen)
- Anspruch auf individuelle Auszeit besteht nur nach regelkonformer An- und Abmeldung beim Support-Team/Welcome Desk. Das Support-Team überwacht die Dauer der Pausenzeiten.
- Teilnehmende im Langstreckenwettbewerb müssen den Anweisungen der medizinischen Aufsicht vor Ort zu jeder Zeit in jeder Hinsicht unbedingt Folge leisten.
[2] Mögliche Ausnahmen in Bezug auf körperliche Beeinträchtigungen müssen bei der Anmeldung erörtert werden. Es obliegt der medizinischen und künstlerischen Leitung Ausnahmen zu gewähren oder auszuschließen.
9. Registrierung & Teilnahmegebühr
Für die Teilnahme am Langstreckenwettbewerb ist eine Online-Registrierung erforderlich. Nach der Einreichung Deines Sportattests erhältst Du von uns Deinen Langstreckenpass. Für die Anmeldung zur Kurzstrecke ist kein Sportattest notwendig.
Langstrecken-Pass
(48 Stunden – 28.2. bis 2.3.2025)
- Personalisierte Startnummer
- Vorab Video-Call mit medizinischem Fachpersonal zur Klärung offener Fragen im Januar 2025 (Termin wird im Dezember bekannt gegeben)
- Vorab-Interview & Porträt auf der Tanzmarathon Website
- Kostenlose Verpflegung während des Marathons (Isodrinks, energiehaltige Pausensnacks, warme Speisen während der Erholungspausen, Gemüse und Dips für Zwischendurch)
- Sanitäre Einrichtungen
- Schließfach für persönliche Gegenstände
- Feldbett für kurze Power-Naps
- Durchgängig medizinische Betreuung vor Ort
- Physiotherapeutische Angebote
- Chance auf den Kurzstreckenpreis
- Chance auf 5.000 Euro Preisgeld im Langstreckenwettbewerb
Teilnahmevoraussetzungen beachten!
Teilnahme ab 18 Jahren. Die Anzahl der Startplätze ist limitiert.
Die Zahlung des Startgelds erfolgt beim medizinischen Check-in mit Vorlage des Personalausweises, sowie der Krankenversichertenkarte am 28.2.2025.
Kurzstrecken-Pass
(1 Augsburger Volkstanz frei wählbar)
- Personalisierte Startnummer
- Begrüßungsdrink & Müsliriegel
- Chance auf den Kurzstreckenpreis
Registrierung:
ab 10.12.2024 (bis jeweils 1 Stunde vor Kurzstreckenbeginn)
Bei Buchung von mindestens 4 Kurzstrecken (frei wählbar) betragen die Kosten 40 Euro.
10. Ausschluss vom Wettbewerb
Teilnehmende sind vom Wettbewerb auszuschließen:
- bei Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln
- bei aggressivem Verhalten gegenüber anderen Wettbewerbsteilnehmenden
- bei nachweislicher Trunkenheit oder Unzurechnungsfähigkeit
- aus medizinischen Gründen auf Anweisung des medizinischen Fachpersonals vor Ort. Unser medizinisches Team achtet darauf, dass niemand kollabiert. Es hat die Pflicht Teilnehmende die nach festgelegten medizinischen Kriterien nicht länger am Wettbewerb teilnehmen können, zu ihrer eigenen Sicherheit unverzüglich aus dem Wettbewerb auszuschließen.
- bei nachweislichem Drogenkonsum (stichprobenartige Checks während der Veranstaltung)
- bei Nichteinhalten oder Überschreiten der festgelegten geplanten Ruhephasen oder der frei wählbaren oder medizinisch anordneten Auszeiten
- bei Nichtfolgeleisten der Anweisungen der medizinischen Aufsicht oder der künstlerischen Leitung.
Der Ausschluss aus dem Wettbewerb aus medizinischen Gründen ist endgültig. Die Siegesprämie ist nicht einklagbar.
11. Haftungsausschluss
Deine Teilnahme am Tanzmarathon erfolgt auf eigenes Risiko. Deswegen müssen wir folgenden Haftungsausschluss erklären:
- Die Veranstalterin Stadt Augsburg übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken der teilnehmenden Person während der Veranstaltung oder für Schäden die durch die Teilnahme an der Veranstaltung unmittelbar oder mittelbar eintreten bzw. durch diese Teilnahme verursacht werden. Dies umfasst insbesondere auch etwaige Gesundheitsschäden durch Dehydration oder andere Mangelerscheinungen oder Überlastung des Herz-Kreislaufssystems.
- Die vertragliche und außervertragliche Haftung der Veranstalterin ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit es sich nicht um die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht oder die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt. Gleiches gilt für die Haftung der Erfüllungsgehilfen/-gehilfinnen der Veranstalterin.
- Die während des Tanzmarathons tätigen Personen des medizinischen Teams üben ihre medizinische Überwachung im Rahmen der besonderen Bedingungen des Tanzmarathons aus. Sie übernehmen keine Haftung für die Gesundheit der teilnehmenden Person während der Teilnahme und/oder für Schäden an Leib, Leben oder Gesundheit der tanzenden Person, die durch die Teilnahme mittelbar oder unmittelbar versursacht werden. Die Tätigkeit des medizinischen Personals entbindet die teilnehmende Person nicht von ihrer eigenen Verantwortung für ihre körperliche und gesundheitliche Unversehrtheit.
- Wir haben uns im Vorfeld zu diesem ersten Tanzmarathon viele Gedanken gemacht, was alles passieren könnte und wie wir nach bestem Wissen und Gewissen ein möglichst sicheres, verantwortungsvolles Format gestalten, dass zugleich etwas Besonderes ist. Wir müssen aber anerkennen, dass es immer auch Ereignisse und Einflüsse gibt, die niemand vorhersehen kann. Und deswegen legen wir die folgende Klausel ebenfalls als Basis für deine Teilnahmen:
- Die Teilnehmende Person erkennt an, dass sie die vorausgehenden Belehrungen verstanden hat und
- Die Veranstalterin und die teilnehmende Person erkennen zudem an, dass unvorhersehbare Ereignisse eintreten können, die die Durchführung der Veranstaltung und/oder die Teilnahme an der Veranstaltung beeinträchtigen könnten. Im Falle von Ereignissen, die außerhalb der Kontrolle der Parteien liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Streiks, Epidemien, Pandemien, Regierungsmaßnahmen oder andere unvorhersehbare Ereignisse ("Höhere Gewalt"), sind die betroffenen Parteien von der Haftung für Verzögerungen oder Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen befreit.
- Die betroffene Partei muss die andere Partei umgehend über das Eintreten eines solchen Ereignisses informieren und wird alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um die Auswirkungen des Ereignisses zu minimieren.
12. Registrieren